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   BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 258/00   

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https://dejure.org/2001,51781
BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 258/00 (https://dejure.org/2001,51781)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2001 - 3 AZR 258/00 (https://dejure.org/2001,51781)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 3 AZR 258/00 (https://dejure.org/2001,51781)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 258/00
    Art. 14 Abs. 1 GG dient nicht dazu, den Arbeitnehmern über die Tarifverträge hinaus gehende tarifliche Ansprüche zu verschaffen (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3, zu B IV 2 a der Gründe).

    Der Eintritt des Versorgungsfalles ist eine wesentliche Zäsur und ein sachgerechter Anknüpfungspunkt für versorgungsrechtliche Vorschriften (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 EzA BetrAVG § 1 Beamtenversor gung Nr. 3, zu B I V 1 d der Gründe).

  • BAG, 24.04.1990 - 3 AZR 259/88

    Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 258/00
    Grundsätzlich tritt der spätere Tarifvertrag an die Stelle des früheren (sog. Ablösungsprinzip; vgl. ua. BAG 14. Dezember 1982 - 3 AZR 251/80 - BAGE 41, 163, 168; 24. April 1990 - 3 AZR 259/88 - BAGE 64, 327, 333).

    b) Ebensowenig wie im übrigen öffentlichen Dienst ist auch im vorliegenden Fall die Einführung einer fiktiven Nettoobergrenze der Gesamtversorgung zu beanstanden (zur Änderung des den § 46 BAT ergänzenden Versorgungstarifvertrags vgl. BAG 24. April 1990 - 3 AZR 259/88 - BAGE 64, 327, 331).

  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98

    Tarifliche Zuwendung - Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 258/00
    Die Gerichte haben sie nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (vgl. ua. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 242; 18. August 1999 - 10 AZR 424/98- BAGE 92, 218, 221).

    Die Gerichte haben nicht zu überprüfen, ob es sich um die gerechteste Lösung handelt (vgl. ua. BAG 27. Februar 1996 - 3 AZR 886 /94 - BAGE 82, 193, 198; 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - BAGE 92, 218, 226).

  • BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90

    Abbau der Überversorgung bei der GEZ

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 258/00
    Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen eine übermäßige Altersversorgung auf das im öffentlichen Dienst übliche Niveau zurückführen (vgl. BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - BAGE 68, 248, 260).

    Dies gilt nicht nur für eine nachträgliche Verschlechterung der Versorgungszusage durch eine Dienstvereinbarung, mit der sich der Senat im Urteil vom 3. September 1991 (aaO) zu befassen hatte, sondern erst recht für eine tarifvertragliche Korrektur.

  • BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96

    Vereinbarung der Zahlung einer der Höhe nach nicht bestimmten Miete in einem

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 258/00
    Die Auslegungsregel kommt nicht zum Zuge, wenn sich die Parteien trotz der noch offenen Punkte erkennbar binden wollten (vgl. ua. BGH 20. Juni 1997 - V ZR 39/96 - NJW 1997, 2671, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87

    Revision - Rechtsmittelbelehrung - Schuhindustrie - Schlichtungsspruch -

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 258/00
    Die Tarifvertragsparteien können bei einem offenen oder versteckten Dissens allenfalls zu einer vorzeitigen Beendigung des Tarifvertrags berechtigt sein (BAG 30. Mai 1984 - 4 A Z R 5 1 2 /8 1 - BAGE 46, 61, 69; 9. März 1983 - 4 A Z R 6 1 /8 0 - BAGE 42, 86, 93; 24. Februar 1988 - 4 A Z R 6 1 4 /8 7 - BAGE 57, 334, 341).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 258/00
    Die Tarifvertragsparteien können bei einem offenen oder versteckten Dissens allenfalls zu einer vorzeitigen Beendigung des Tarifvertrags berechtigt sein (BAG 30. Mai 1984 - 4 A Z R 5 1 2 /8 1 - BAGE 46, 61, 69; 9. März 1983 - 4 A Z R 6 1 /8 0 - BAGE 42, 86, 93; 24. Februar 1988 - 4 A Z R 6 1 4 /8 7 - BAGE 57, 334, 341).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 258/00
    Die Tarifvertragsparteien können bei einem offenen oder versteckten Dissens allenfalls zu einer vorzeitigen Beendigung des Tarifvertrags berechtigt sein (BAG 30. Mai 1984 - 4 A Z R 5 1 2 /8 1 - BAGE 46, 61, 69; 9. März 1983 - 4 A Z R 6 1 /8 0 - BAGE 42, 86, 93; 24. Februar 1988 - 4 A Z R 6 1 4 /8 7 - BAGE 57, 334, 341).
  • BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87

    Anrechnung von Renten auf Beamtenversorgung

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 258/00
    Die Zusage einer von der jeweils gültigen Versorgungsordnung abgekoppelten Versorgung ist die Ausnahme und muß deshalb deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 21. Januar 1992 - 3 AZR 21/91 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 8, zu II der Gründe).
  • BAG, 21.01.1992 - 3 AZR 21/91

    Insolvenz nach verschlechternder Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 258/00
    Die Zusage einer von der jeweils gültigen Versorgungsordnung abgekoppelten Versorgung ist die Ausnahme und muß deshalb deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 21. Januar 1992 - 3 AZR 21/91 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 8, zu II der Gründe).
  • BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 408/99

    Auslegung einer tarifvertraglichen Besitzstandsklausel

  • BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 886/94

    Zusatzversorgung - Ausschluß geringfügig Beschäftigter

  • BAG, 17.12.1960 - 3 AZR 125/59

    Gemeinde - Eigenschaft als Arbeitgeber - Selbstverwaltungsrecht -

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00

    Überversorgungsabbau; Auslegung der Übergangsregelung

  • BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77

    Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich -

  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 729/98

    Zusatzversorgung für Fleischbeschautierärzte

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

  • LAG Hamburg, 26.11.1999 - 6 Sa 2/99

    Ablösung von Versorgungsvereinbarungen durch dynamische Verweisungsklausel im

  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

  • BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 251/80

    Versorgungstarifvertrag - Pfändung - Bereitschaftsdienstvergütung

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • LAG Hamburg, 28.01.2003 - 1 Sa 43/00

    Betriebsrente nach Versorgungstarifvertrag des Norddeutschen Rundfunks

    Zwischenzeitlich habe das Bundesarbeitsgericht auch entschieden, dass nach § 16 Abs. 3 VV 97 bei nicht abbaubaren Überschreitungsbeträgen nunmehr ein Abbau nach der schonendsten Abbaustufe des § 16 Abs. 2 VV 85 erfolge (Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 258/00 -).
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